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Varel - Karlsruhe -
Mit seinem Urteil bestätigte der BGH die Rechtsauffassung des OLG Oldenburg, welches für die klagenden Gaskunden der EWE die Gaspreiserhöhungen zwischen 2004 und 2008 für teilweise unwirksam erklärt hatte.
Gegen das OLG-Urteil hatten sowohl die EWE als auch die klagenden Kunden Revision eingelegt (Az: VIII ZR 246/08).
Gegen das OLG-Urteil hatten sowohl die EWE als auch die klagenden Kunden Revision eingelegt (Az: VIII ZR 246/08).
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